Ohne Worte


Bei diesen Bildern bedarf es keinerlei Beschreibung mehr. Ist das nicht ein trauriger Anblick!?

Die Bilder zeigen die verkohlten Überreste einiger TVR nach einem Brand bei Central Sports Cars in Stourbridge, West Midlands/England im September 2015.

2 thoughts on “Ohne Worte

  1. Teilkasko zahlt, aber…

    zuerst die gute Nachricht: Selbst bei Vandalismus und Brandstiftung übernimmt die Teilkasko in der Regel den Totalschaden am Auto und zahlt meist den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs aus.

    Einige Einschränkungen gibt es jedoch: Ausgenommen sind Wertgegenstände im Auto, die nicht zum Fahrzeugzubehör zählen – wird also Handy/Smartphone oder Notebook/Laptop/Tablet beim Autobrand beschädigt, ist die Versicherung nicht in der Zahlungspflicht.

    Umgebungsschäden beim Autobrand: Halter-Versicherung haftet nicht

    Zudem ersetzt die Kaskoversicherung des Halters keine Schäden, die der Autobrand an umliegenden Fahrzeugen, Gebäuden oder anderen Gegenständen verursacht hat. Hier werden die Versicherer der anderen Auto- oder Hausbesitzer in die Pflicht genommen. Für Fahrzeughalter gilt: Wer auf eine Kaskoversicherung verzichtet und nur die obligatorische Kfz-Haftpflicht abgeschlossen hat, bleibt also mit Sicherheit selbst auf den Kosten sitzen.

    Täter wird in Regress genommen, auch, wenn es im Falle von Autobränden nur selten vorkommt: Die Lage ändert sich, wenn der Täter von der Justiz ermittelt wird. Dann ist dieser haftbar für alle Schäden, die Versicherung muss nicht zahlen oder kann nach bereits erfolgter Regulierung den Schuldigen in Regress nehmen.

    Happy trails

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